Das Projekt: Bürgersolaranlage
Eine Bürgersolaranlage basiert auf dem Interesse von Bürgerinnen und Bürgern Geld in eine Photovoltaikanlage anzulegen. Über die gesetzlich (nach EEG) garantierte Einspeisevergütung soll sich die Investition nach einigen Jahren amortisieren und während der restlichen Laufzeit ein Gewinn erzielt werden.
Die folgende Grafik illustriert die Zuständigkeitsbereiche aller beteiligten Parteien. Anschließend werden diese genauer erläutert:

Bürger: Geldanlage
Die Bürger legen je einen Betrag zwischen 500 und 10.000 Euro in die Photovoltaikanlage an. Jeweils zum Jahresende erfolgt eine Ausschüttung an die Bürger, deren Umfang abhängig vom Ertrag der Anlage und damit von der erhaltenen Einspeisevergütung ist. Die Laufzeit der Vergütung beträgt 20 Jahre und es wird mit einem Zinssatz von 4-6% gerechnet. Somit haben Bürger die Möglichkeit Erneuerbare Energien in Form einer Solarstromanlage zu unterstützen, ohne sich um Errichtung und Betrieb kümmern zu müssen.
BTU Cottbus: Dachvermieter
Die Universität tritt vornehmlich als Dachvermieter auf, indem sie mit dem Betreiber einen Dachnutzungsvertrag abschließt. Sie profitiert von einer öffentlichkeitswirksamen Photovoltaikanlage und erzielt zudem jährliche Einnahmen in Form der Dachmiete oder aber Vergünstigungen durch die Dachbegrünung.
Betreiber: Errichtung und Betrieb
Der Betreiber wird mit der Errichtung und dem Betrieb der Anlage, unter Verwendung des Geldes der Bürger, betraut. Er ist Ansprechpartner für den Installateur und kümmert sich um den reibungsfreien Betrieb der Anlage. Dabei kann er auf die Unterstützung des Solar University Teams zurückgreifen. Er ist außerdem zuständig für die anfallende Verwaltung und die jährliche Ausschüttung an die Investoren.
